Hausordnung der Chambtal-Volksschule
Weiding
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Wir sind eine große
Gemeinschaft, in der sich jeder wohl fühlen sollte. Deshalb ist es
wichtig, dass sich alle an Grundregeln halten, die die Rechte und die
Pflichten der Beteiligten festlegen. Die Grundlage für die Hausordnung
bildet der §19 der VSO. |
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| 1. |
Der
Schulweg |
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| 1.1 |
Die
Eltern helfen mit, einen möglichst sicheren Schulweg zu wählen. |
| 1.2 |
Schüler,
die mit dem Schulbus fahren, achten auf Ordnung an den Haltestellen und im
Schulbus. |
| 1.3 |
Die
Busfahrer sind aufsichtspflichtig und ihren Anweisungen ist Folge zu
leisten. |
| 1.4 |
Die
Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Schüler, die grob gegen die
Regeln verstoßen, vom Bustransport auszuschließen sind. |
| 1.5 |
Im Notfall sind die Busfahrer unter folgenden Telefonnummern zu
erreichen: |
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Schulbus
Gabriel: 0162 545 6389 |
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Schulbus
Mauerer: 0162
546 5269 |
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Diese
Nummern sind nur im Notfall zu benutzen! |
| 1.6 |
Regelverstöße und Unfälle auf dem Schulweg sind der Schulleitung
zu melden.
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| 2. |
Vor
und nach dem Unterricht |
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| 2.1 |
Schüler,
die vor 7.45 Uhr in der Schule ankommen, werden durch den Hausmeister oder durch Lehrkräfte beaufsichtigt und halten sich
ausschließlich in der unteren Pausenhalle auf. |
| 2.2 |
Ab
7.45 Uhr begeben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Klassenzimmer. |
| 2.3 |
Ist
ein Schüler krank, muss er vor 8.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden. |
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Die Nummer des
Sekretariats: 09977 90 20 26
Eine schriftliche Entschuldigung ist immer nachzureichen. |
| 2.4 |
Wenn
ein Schüler unentschuldigt fehlt und vom Sekretariat aus keine Klärung möglich
ist, ist die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten. |
| 2.5 |
Fachlehrer
holen die Schüler zu ihrem Unterricht im Klassenzimmer ab und sind ebenso wie die Klassenleiter ab 7.45 Uhr für die Aufsicht
verantwortlich. |
| 2.6 |
Sollte
ein Lehrer, der den Unterricht übernehmen muss, nicht da sein, muss dies
der Klassensprecher sofort im Sekretariat melden. |
| 2.7 |
Während
der Unterrichtszeit sind alle Nebeneingänge abgeschlossen.
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| 3.
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Verhalten
im Schulgebäude |
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| 3.1 |
Jeder
Schüler muss mithelfen, das Schulgebäude sauber zu halten. Dazu gehört
das Säubern der Schuhe, die Schonung der Wände und der Möbel und auch
die richtige Müllentsorgung. |
| 3.2 |
Während
des Unterrichts ist besonders auf Ruhe zu achten. |
| 3.3 |
Das
Laufen und Herumtoben muss aus Sicherheitsgründen verboten werden. |
| 3.4 |
Für
die Ordnung an den Garderoben und in der Klasse erstellt jede Klasse eine
eigene Klassenzimmerordnung, die für jeden Schüler dieser Klasse
verbindlich ist. |
| 3.5 |
Sollten
Schüler oder Lehrer im Schulhaus ungewöhnliche Beobachtungen machen (auffälliges Verhalten von Erwachsenen), müssen diese
sofort gemeldet werden. |
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| 4. |
Pausen
und Wartezeiten |
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| 4.1 |
Die
Pausen finden in der Regel im Freien statt. Die Hauspausen werden
durch eine Lautsprecherdurchsage angeordnet. |
| 4.2 |
Der
Rasenplatz wird durch den Hausmeister gesperrt oder freigegeben. Außerdem
gibt der Hausmeister die Fußballtore zum Spielen frei. Umgelegte Tore dürfen
nicht von Schülern aufgestellt werden. |
| 4.3 |
Bei
allen Aktivitäten ist eine besondere Rücksichtnahme auf Mitschüler vorgeschrieben, um Unfälle zu vermeiden. Das Schneeballwerfen ist deshalb
ebenfalls untersagt. |
| 4.4 |
Alle
Schüler sorgen dafür, dass der Aufenthalt im Haus (Pausenverkauf,
Toilette) möglichst kurz ist. |
| 4.5 |
Besondere
Vorkommnisse sind der Pausenaufsicht zu melden. |
| 4.6 |
Beim
Pausengong am Ende der Pause gehen alle Schüler unverzüglich aber
ohne zu Drängeln ins Haus.
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| 5. |
Unfälle |
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| 5.1 |
Jeder
Schüler soll sich immer so verhalten, dass Unfälle vermieden werden. |
| 5.2 |
Unfälle
sind unverzüglich dem Klassenleiter zu melden. |
| 5.3 |
Wenn
sich Schüler verletzen oder im Unterricht erkranken sind nach Möglichkeit sofort die Eltern zu benachrichtigen, damit sie ihre
Kinder abholen können. |
| 5.4 |
Die
Körperschäden werden durch die Schülerunfallversicherung geregelt. Sachschäden sind von dieser Regelung
ausgenommen und müssen durch die Verursacher
bzw. deren Eltern geregelt werden. |
| 5.5 |
Für
das Verhalten bei Bränden und Katastrophen gelten eigene Regelungen (Aushang im
Klassenzimmer).
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| 6. |
Allgemeine
Verhaltensregeln |
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| 6.1 |
Schulfremde,
störende Gegenstände sind in der Schule nicht geduldet und werden gemäß der Volksschulordnung sichergestellt. |
| 6.2 |
Für
vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Schüler bzw. die
Erziehungsberechtigten. |
| 6.3 |
Für
alle Aktionen im Schulgebäude (Aushang, Projekte, Werbung, Sammlung u.a.)
ist das Einverständnis des Schulleiters notwendig.
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| 6.4 |
Die
Lehrpersonen und Aufsichtspersonen können ergänzend und wenn es die
Situation erfordert auch abweichend zur Hausordnung Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind ebenso zu befolgen wie die
Hausordnung, um Schulstrafen
zu vermeiden. |
| 6.5 |
Für
die Ahndung von Verstößen ist grundsätzlich der Klassenleiter zuständig. |
| 6.6 |
Alle
sind bestrebt, sich stets rücksichtsvoll zu benehmen und höflich
zueinander zu sein, zu grüßen und sich gegenseitig zu helfen.
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| 6.7 |
Schüler
und Lehrer vertreten die Schule gut nach außen.
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Diese
Schulordnung wurde der Schülervertretung, der Elternvertretung und dem
Schulaufwandsträger (Schulverband) zur Einsicht vorgelegt. |
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| Diese
Hausordnung tritt am 10. März 2003 in Kraft. |
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Helmut
Meiser
(Schulleiter) |