Hausordnung der Chambtal-Volksschule Weiding 

Wir sind eine große Gemeinschaft, in der sich jeder wohl fühlen sollte. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle an Grundregeln halten, die die Rechte und die Pflichten der Beteiligten festlegen. Die Grundlage für die Hausordnung bildet der §19 der VSO. 

1. Der Schulweg
1.1 Die Eltern helfen mit, einen möglichst sicheren Schulweg zu wählen.
1.2 Schüler, die mit dem Schulbus fahren, achten auf Ordnung an den Haltestellen und im Schulbus.
1.3 Die Busfahrer sind aufsichtspflichtig und ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
1.4 Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Schüler, die grob gegen die Regeln verstoßen, vom Bustransport auszuschließen sind.
1.5 Im Notfall sind die Busfahrer unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
Schulbus Gabriel:       0162 545 6389
Schulbus Mauerer:     0162 546 5269
Diese Nummern sind nur im Notfall zu benutzen! 
1.6 Regelverstöße und Unfälle auf dem Schulweg sind der Schulleitung zu melden.
2. Vor und nach dem Unterricht
2.1 Schüler, die vor 7.45 Uhr in der Schule ankommen, werden durch den Hausmeister oder durch Lehrkräfte beaufsichtigt und halten sich ausschließlich in der unteren Pausenhalle auf.
2.2 Ab 7.45 Uhr begeben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Klassenzimmer.
2.3 Ist ein Schüler krank, muss er vor 8.00 Uhr telefonisch entschuldigt werden.
 
    
Die Nummer des Sekretariats: 09977  90 20 26  
Eine schriftliche Entschuldigung ist immer nachzureichen.
2.4 Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt und vom Sekretariat aus keine Klärung möglich ist, ist die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten.
2.5 Fachlehrer holen die Schüler zu ihrem Unterricht im Klassenzimmer ab und sind ebenso wie die Klassenleiter ab 7.45 Uhr für die Aufsicht verantwortlich.
2.6 Sollte ein Lehrer, der den Unterricht übernehmen muss, nicht da sein, muss dies der Klassensprecher sofort im Sekretariat melden.
2.7 Während der Unterrichtszeit sind alle Nebeneingänge abgeschlossen.
3.  Verhalten im Schulgebäude
   
3.1 Jeder Schüler muss mithelfen, das Schulgebäude sauber zu halten. Dazu gehört das Säubern der Schuhe, die Schonung der Wände und der Möbel und auch die richtige Müllentsorgung.
3.2 Während des Unterrichts ist besonders auf Ruhe zu achten.
3.3 Das Laufen und Herumtoben muss aus Sicherheitsgründen verboten werden.
3.4 Für die Ordnung an den Garderoben und in der Klasse erstellt jede Klasse eine eigene Klassenzimmerordnung, die für jeden Schüler dieser Klasse verbindlich ist.
3.5 Sollten Schüler oder Lehrer im Schulhaus ungewöhnliche Beobachtungen machen (auffälliges Verhalten von Erwachsenen), müssen diese sofort gemeldet werden.
     
4. Pausen und Wartezeiten
4.1 Die Pausen finden in der Regel im Freien statt. Die Hauspausen werden  durch eine Lautsprecherdurchsage angeordnet.
4.2 Der Rasenplatz wird durch den Hausmeister gesperrt oder freigegeben. Außerdem gibt der Hausmeister die Fußballtore zum Spielen frei. Umgelegte Tore dürfen nicht von Schülern aufgestellt werden.
4.3 Bei allen Aktivitäten ist eine besondere Rücksichtnahme auf Mitschüler vorgeschrieben, um Unfälle zu vermeiden. Das Schneeballwerfen ist deshalb ebenfalls untersagt.
4.4 Alle Schüler sorgen dafür, dass der Aufenthalt im Haus (Pausenverkauf, Toilette) möglichst kurz ist.
4.5 Besondere Vorkommnisse sind der Pausenaufsicht zu melden.
4.6 Beim Pausengong am Ende der Pause gehen alle Schüler unverzüglich aber  ohne zu Drängeln ins Haus. 
5. Unfälle
 
5.1 Jeder Schüler soll sich immer so verhalten, dass Unfälle vermieden werden.
5.2 Unfälle sind unverzüglich dem Klassenleiter zu melden.
5.3 Wenn sich Schüler verletzen oder im Unterricht erkranken sind nach Möglichkeit sofort die Eltern zu benachrichtigen, damit sie ihre Kinder abholen können.
5.4 Die Körperschäden werden durch die Schülerunfallversicherung geregelt.   Sachschäden sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen durch die Verursacher bzw. deren Eltern geregelt werden.
5.5 Für das Verhalten bei Bränden und Katastrophen gelten eigene Regelungen        (Aushang im Klassenzimmer).
 6. Allgemeine Verhaltensregeln
6.1 Schulfremde, störende Gegenstände sind in der Schule nicht geduldet und  werden gemäß der Volksschulordnung sichergestellt.
6.2 Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten.
6.3 Für alle Aktionen im Schulgebäude (Aushang, Projekte, Werbung, Sammlung u.a.) ist das Einverständnis des Schulleiters notwendig.
6.4 Die Lehrpersonen und Aufsichtspersonen können ergänzend und wenn es die Situation erfordert auch abweichend zur Hausordnung Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind ebenso zu befolgen wie die Hausordnung, um Schulstrafen zu vermeiden.
6.5 Für die Ahndung von Verstößen ist grundsätzlich der Klassenleiter zuständig.
6.6 Alle sind bestrebt, sich stets rücksichtsvoll zu benehmen und höflich zueinander zu sein, zu grüßen und sich gegenseitig zu helfen.  
6.7 Schüler und Lehrer vertreten die Schule gut nach außen.

Diese Schulordnung wurde der Schülervertretung, der Elternvertretung und dem Schulaufwandsträger (Schulverband) zur Einsicht vorgelegt.

Diese Hausordnung tritt am 10. März 2003 in Kraft.
Helmut Meiser
(Schulleiter)

 

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